EUDR – die EU-Entwaldungsverordnung

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR 2023/1115) ist ein wichtiger Meilenstein auf europäischer Ebene, um die weltweite Entwaldung deutlich einzudämmen. Seit dem 29. Juni 2023 ist die Verordnung in Kraft; ab 30. Dezember 2025 gilt sie verbindlich für große Unternehmen. Damit verfolgt die Europäische Union klare Ziele: den Klimawandel wirksam bekämpfen und die biologische Vielfalt unseres Planeten aktiv schützen.

Was bedeutet die EUDR konkret?

Unternehmen dürfen bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte künftig nur dann in der EU anbieten, bereitstellen oder in Verkehr bringen (die EUDR regelt den Import auf den EU-Markt), wenn sie nachweislich entwaldungsfrei und EUDR-konform produziert wurden. Das heißt: Die landwirtschaftlichen Flächen, auf denen diese Rohstoffe gewonnen werden, dürfen nach dem 31. Dezember 2020 nicht gerodet worden sein. Das ist ein wichtiger Schritt, um ökologisch verantwortungsvolles Handeln in den Mittelpunkt zu stellen.

Welche Produkte stehen im Fokus?

Betroffen sind sieben zentrale Rohstoffe und alle daraus hergestellten Produkte:

  • Holz und Holzprodukte (z. B. Papier, Verpackungen u.v.m.)
  • Kautschuk (z. B. Reifen)
  • Kakao (z. B. Schokolade)
  • Kaffee
  • Ölpalme (z. B. Palmöl)
  • Soja (z. B. Sojamehl)
  • Rinder (z. B. Rindfleisch, Rindsleder)

Wen betrifft die EUDR?

Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, die diese Produkte erstmals in der EU in Verkehr bringen oder exportieren – unabhängig von ihrer Größe. Neben Herstellern und Importeuren sind auch Händler, die diese Produkte innerhalb der EU weiterverkaufen, einbezogen, wenn auch mit vereinfachten Vorgaben.

Warum ist uns das bei CEWE wichtig?

Als Unternehmen, das sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist, liegen uns Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften besonders am Herzen. Wir verstehen die EUDR nicht nur als verpflichtende Vorgabe, sondern als Chance, gemeinsam mit unseren Partnern einen echten Beitrag zum Schutz von Wäldern und zur Förderung nachhaltiger Produktion zu leisten. Wir setzen uns aktiv dafür ein, Transparenz, Fairness und Umweltschutz umzusetzen – aus Überzeugung und mit Blick auf kommende Generationen.

Transparenz als zentraler Wert: Die DDS-Nummer

Um sicherzustellen, dass ein Produkt tatsächlich den EUDR-Anforderungen entspricht, müssen Unternehmen eine Sorgfaltserklärung („Due Diligence Statement“) abgeben. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten sie eine individuelle DDS-Referenznummer vom offiziellen EU-System TRACES. Diese gilt als digitaler Nachweis dafür, dass das Produkt entwaldungsfrei und EUDR-konform hergestellt wurde.

Übermittlung und Anforderung von DDS-Nummern

Nachhaltigkeit und Transparenz in der Lieferkette haben für CEWE höchste Priorität. Im Rahmen der EUDR setzen wir die entsprechenden Anforderungen konsequent um.
Wenn Sie als Geschäftspartner Ihre DDS-Nummern an CEWE übermitteln möchten, können Sie dies ganz einfach über den untenstehenden Button tun. Der Button kopiert automatisch unsere EUDR-Kontaktadresse (eudr@cewe.de), über die Sie Ihre Lieferscheine sowie die zugehörigen DDS-Nummern direkt an uns senden können.

Auch unsere B2B-Kunden haben die Möglichkeit, die für ihre Aufträge relevanten DDS-Nummern bei CEWE anzufordern. Bitte wenden Sie sich dazu ebenfalls an unsere EUDR-Kontaktadresse.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und die vertrauensvolle Zusammenarbeit auf dem Weg zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Lieferkette.

eudr@cewe.de

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